Die Verordnung (EG) 2073/2005 der Kommission vom 15.November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sieht vor, dass Lebensmittelunternehmer sicher zu stellen haben, dass für die in der Verordnung angeführten Lebensmittel die entsprechenden mikrobiologischen Kriterien eingehalten werden.
Dies soll durch Nachweis der Einhaltung der Lebensmittelsicherheitskriterien von Fleischerzeugnissen, Milch und Milchprodukten, sowie anderer verzehrsfertiger Lebensmittel gewährleistet werden.
Die Prozeßhygienekriterien geben Auskunft über die akzeptable Funktionsweise des Herstellungprozesses und legen Richtwerte für eine mikrobiologische Kontamination fest, wonach, bei Überschreitung, Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden können.
Die Betriebshygiene (Abklatschtest von Einrichtungen, Maschinen etc.) ist in der Verordnung nicht mehr zwingend vorgesehen und ist dem Lebensmittelunternehmer zur Durchführung in Eigenverantwortung überlassen.
Die Probenahmehäufigkeit, Probenahme, sowie Untersuchung und Auswertung der Proben ist in der Verordnung (EG) 2073/2005 Durchführungserlass festgelegt.
Probenannahmeset: Der Versand des Probenahmesets erfolgt auf Rechnung.
Preisauskünfte: Dr. Erich Karasek POLIVET Labor Tel: +43 (0)6219 6315
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